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  • #1 Donnerhall verhallt?: EU-US DPF
  • #2 Bekräftig: Auskunft Bestandsdaten nicht legal!
  • #3 Aufsicht: viele Webseiten weiterhin ungenügend!
  • #4 Joint Controller: tschüss AV-Vertrag?
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NEWS

In dieser Rubrik sind ledilgich die Highlights der letzten Wochen aufgeführt. Diese Themen könnten interessant sein, da sie in der Regel Auswirkungen auf den täglichen Umgang mit persönlichen Daten haben. Für den einen mehr, für den anderen weniger.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn ein oder alle Themen von Interesse sind.

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Highlights



#1 vor geraumer Zeit gewann Max Schrems seine erneute Klage vor dem EUGH. Das damals bestehende Privacy Shield Abkommen musste ersetzt werden. Das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) war geboren.

Das Framework ist ein Angemessenheitsbeschluß und nach dessen Verabschiedung unmittelbar als geltendes Recht wirksam, solange der EUGH nichts anderes entscheidet. Aber, gilt nun "freier Datentransfer für freie Bürger"? Nein! Nur für Firmen, die für die spezifizierte Datenkategorie für das DPF registriert sind! Es besteht somit auch weiterhin akuter Handlungsbedarf für eine Vielzahl von Unternehmen, die einen Datentransfer in die USA durchführen wollen/müssen.

Wenn Sie konkret wissen möchten, welche Auswirkungen das Data Privacy Framework auf Ihre Datenverarbeitung hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.




#2 immer noch aktuell: Urteil zum Thema Vorhalten von Daten u.a. für Behörden und Strafverfolgung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte §113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), also der manuelle Abruf und die Übermittlung von Bestandsdaten, für verfassungswidrig.

Mehr dazu auch unter Netzpolitik.org

Wenn Sie konkret wissen möchten, welche Auswirkungen das Verfassungsgereichtsurteil auf Ihre Datenverarbeitung hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.



#3 Unternehmenswebseite: Datenschutzerklärungen vielfach noch immer falsch!

Die Datenschutzaufsichtsbehörden führen vermehrt eigene Überprüfungen von Datenschutzerklärungen auf Firmenwebseiten durch. Aus vielen Gesprächen mit Vertretern der Datenschutzaufsichtsbehörden ist zu entnehmen, dass immer noch eine Vielzahl von Datenschutzerklärungen auf Unternehmenswebseiten fehlerhaft und unvollständig sind. Es hat sich inzwischen also "herumgesprochen", dass überhaupt eine Datenschutzerklärung vorhanden sein muss. Das wird auch umgesetzt. Doch die Vollständigkeit, Richtigkeit, aber vor allem die "transparente" Ausgestaltung und Verständlichkeit der dargestellten Informationen ist sehr häufig zu bemängeln. Neben den eigeninitiierten Prüfungen gehen bei den Behörden anscheinend ebenfalls eine erhebliche Menge an Meldungen zu Datenschutzverstößen ein, die die Webseite der Unternehmen betrifft.
Der Rat der Behörden, sich fachmännischen Rat durch Datenschutzberater "an Board zu holen", verhallt dann wohl doch allzu oft. Das Ergebnis: die Datenschutzerklärung ist oftmals nicht DSGVO-konform!
Überprüfen Sie dringend die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite! Bei Bedarf helfen wir natürlich auch gern weiter!

Wenn Sie konkret wissen möchten, welche Auswirkungen dieses Thema auf Ihre Datenverarbeitung hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.




#4 Gemeinsame Verantwortliche: wirklich so häufig anzutreffen?

Viele Verarbeitungen, gerade im Konzernverbund, sind nicht einfach strukturiert, da neben Gesellschaftsrecht auch oft noch gesellschafterrechtliche Belange berückstichtig werden müssen. Kommt dann auch noch der Datenschutz dazu ist die Gemengelage oftmals nicht einfach zu durchdringen. Die einzige schnelle Lösung erscheint häufig in der "gemeinsamen Verantwortlichkeit", in der, wie der Name schon aussagt, alle Beteiligte gemeinsam für die Einhaltung der Datenschutzanforderungen zuständig sind.
Stimmt das wirklich? Was ist besser: die "klassiche Auftragsverarbeitung" oder doch gemeinsam Verantwortlich? Welche besonderen Herausforderungen müssen beachtet werden bei der gemeinsamen Verantwortlichkeit?

Wenn Sie konkret wissen möchten, welche Auswirkungen dieses Thema auf Ihre Datenverarbeitung hat, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.